Entscheidung für das beste oder das wirtschaftlichste Angebot?
In öffentlichen Verlautbarungen des Schuldezernates wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass die Magistratsvergabekommission sich für das wirtschaftlichste Angebot für den Betrieb der Mensa der Ziehenschule entschieden habe. Die Schulgemeinde der Ziehenschule geht – ebenso – davon aus, dass dies das übergeordnete Kriterium für die Vergabe des Pachtvertrages war und ist.
In seltsamen Kontrast dazu steht, dass in den Vergaberichtlinien der Stadt Frankfurt davon abweichende Kriterien zur Grundlage des Ausschreibungsverfahrens festgelegt sind: Die verschiedenen Beurteilungskriterien „Produktqualität“, „Preise/Kosten“ sowie „Service-/Qualitätsmanagement“ werden wie folgt gewichtet:
- 45% Produktqualität
- 30% Preise/Kosten
- 25% Service-/Qualitätsmanagement
Der höhere Essenspreis des Teams der „Internationalen Schulkantine“ hat real nicht den Ausschlag für die Entscheidung für den anderen Anbieter gegeben.
Der Sprecher des Schuldezernats Müller-Bialon erklärt dennoch, das Stadtschulamt habe dem Team Tondrou „vorgeschlagen, den hohen Preis von acht Euro zu reduzieren, darauf sind sie aber nicht eingegangen.“ Diese Behauptung ist falsch. Einen solchen Vorschlag – noch dazu während des Verfahrens – hat es nicht gegeben.
Wir fragen uns, warum das Schuldezernat mit einer solchen Aussage an die Öffentlichkeit geht. Die Sprachregelung des Schuldezernates wurde – offenbar ungeprüft – von der Fraktion der GRÜNEN im Römer übernommen. Die Fraktion der Grünen erklärt in einem Schreiben vom 7.10.2011 an den Schulelternbeirat der Ziehenschule:
„Während des Verfahrens gab es sogar Beratungsgespräche zwischen Stadtschulamt und dem bisherigen Caterer. Es stellte sich dabei heraus, dass dieser sein Angebot verbessern musste, da verschiedene Kriterien nicht erfüllt wurden. Diese Veränderungen oder Verbesserungen hat der Caterer allerdings nicht wahrgenommen. Unter anderem war das Essen 3 Euro teurer als gefordert.“
Wir stellen nochmals fest: Diese Aufforderung, den Essenspreis zu reduzieren, hat es nicht gegeben. Im Gegenteil, es wurde darauf hingewiesen, dass die „Preisfrage“ nur zum Teil (siehe oben) in die Bewertung eingehe.
Die Entscheidung gegen das Team der „Internationalen Schulkantine“ ist eine Entscheidung gegen die Ziehenschule
Die Erwartungen, Wünsche und Anforderungen der Ziehenschule an den zukünftigen Caterer gingen in das Bewerbungsverfahren nicht ein. Es wurde in den vergangenen Monaten ein „Konzept zur Schulverpflegung“ an der Schule erarbeitet (welches auch Teil der Bewerbung des Teams Tondrou war). Dieses Konzept spielte im Bewerbungsverfahren keine Rolle.
Das Kultusministerium und das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz fordern und fördern jedoch genau solche Bemühungen der Schulgemeinden. Die Entscheidung gegen das erarbeitete Ernährungskonzept ist ebenso eine Entscheidung gegen die Programme des Bundesministeriums für eine bessere Schulverpflegung („in form“, „Schule + Essen = Note 1“, „aid-Ernährungsführerschein“, „SchmExperten“, „Bio kann jeder“ etc).
Das Bewerbungsverfahren – unter ausdrücklichem Ausschluss der Beteiligung der Schulgemeinden in Frankfurt – konterkariert die Bemühungen um und die Arbeit an Konzepten für gesundheitlich orientierte Ernährung von Schulkindern.
In der Anlage fügen wir das „Konzept zur Schulverpflegung an der Ziehenschule Frankfurt“, welches in Zusammenarbeit mit einem renommierten Bio-Spitzenkoch, Schülern der Ziehenschule und dem Team Tondrou entwickelt worden ist, bei.
Die Produktqualität sowie das Qualitäts- und Servicemanagement des Teams der „Internationalen Schulkantine“ kennen – und schätzen – wir. Über die Qualität der Arbeit des von der Magistratsvergabekommission ausgewählten Bewerbers können wir nur spekulieren.
Mit Verblüffung nehmen wir zur Kenntnis, dass der ausgewählte Bewerber bis heute noch keine Versuche unternommen hat, die Schulgemeinde von der Qualität seines Angebotes zu überzeugen.
Wir fordern das Stadtschulamt auf, der Schulgemeinde der Ziehenschule das Bewerbungsschreiben des „besseren“ Anbieters zukommen zu lassen, damit die Möglichkeit besteht, die Entscheidung der Magistratsvergabekommission nachvollziehen und das Einhalten der vorgegebenen und angekündigten Standards überprüfen zu können.
Der ausgewählte Betreiber der Mensa fällt so lange für uns als Gesprächspartner aus, so lange seine Drohung existiert, den Schulelternbeirat mit Verleumdungs- und Schadensersatzklagen überziehen zu wollen.
Rolf Mütze
Tina Otte
für den Mensa-Ausschuss des SEB